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Aktuelles zu Corona

Aktualisiert 04.04.2022:

Neu: Mit der neuen Rechtsverordnung vom 03.04.22 fallen die bisherigen Corona-Maßnahmen. Es wird Jugendclubs und Jugendzentren dennoch empfohlen ein individuelles Hygienekonzept zu entwerfen und umzusetzen. Das ist aber keine Pflicht. Es liegt an euch, wie ihr das umsetzen wollt. Wenn ihr deswegen Beratung möchtet, schreibt gern an zentrale@juz-united.de oder auf Instagram.

Die Rechtsverordnung findet ihr hier. Der entsprechende Abschnitt ist § 5.

Aktualisiert 24.03.2022:

Neu: Wenn alle Anwesenden einen 3G-Nachweis vorlegen, besteht im Juz keine Maskenpflicht mehr!

Aktualisiert 05.03.2022:

Neu: Im Juz gilt wieder 3G

Aktualisiert 22.02.2022:

Neu: Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung entfällt! Hier findet ihr unser Muster-Hygienekonzept als Word Dokument. Die Empfehlungen des Landesjugendamt für Jugendclubs und -Zentren sind weiterhin 2G+ und Maskenpflicht. Zusätzlich entfällt die vorgeschriebene FFP2 Maskenpflicht. Sollte dieses Musterhygienekonzept für euer JUZ nicht umsetzbar sein oder bedarf es individuellen Änderungen, kann dies mit dem entsprechenden Ordnungsamt abgesprochen werden! Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei uns!

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/neue-regelungen.html

Aktualisiert 01.02.2022:
Das Landesjugendamt empfiehlt für Jugendclubs und -Zentren inzwischen 2G+ und Maskenpflicht. Hier findet ihr unser Muster-Hygienekonzept als Word Dokument. Sollte dieses Konzept für euer JUZ nicht umsetzbar sein oder bedarf es individuellen Änderungen, kann dies mit dem entsprechenden Ordnungsamt abgesprochen werden! Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei uns!

Aktualisiert 11.01.2022:
Hier findet ihr unser Muster-Hygienekonzept als PDF. Sollte dieses Konzept für euer JUZ nicht umsetzbar sein oder bedarf es individuellen Änderungen, muss dies mit dem entsprechenden Ordnungsamt abgesprochen werden! Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei uns!

Aktualisiert 14.10.2021:

Auch für Jugendclubs gilt jetzt die „3-G-Regel“! Die neuen Empfehlungen des Landesjugendamts für Jugendclubs und Jugendzentren lauten: Eintritt mit Nachweis eines Impfschutzes oder für Genesene oder mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Tests. Schüler*innen müssen keinen tagesaktuellen Corona-Test vorzeigen – für sie reicht der Schulnachweis aus.

Damit entfallen auch für die Jugendclubs Abstandsregeln, Maskenpflicht oder eine Personen-Obergrenze. Abstand wird nur noch empfohlen bzw. soll dort eingehalten werden, wo es bei Veranstaltungen zu Gedränge kommen kann (Toiletten und Eingangsbereich). Weiter gilt: es soll regelmäßig gelüftet werden, es muss ein angepasstes Hygienekonzept erstellt und auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden außerdem muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt sein (z.B. Listen oder Luca-App).

Hier findet ihr unser Muster-Hygienekonzept sowie die aktuellen Empfehlungen des Landesjugendamts. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei uns!

Aktualisiert 17.06.2021:

Jugendclubs dürfen wieder öffnen! Der Betrieb von Jugendtreffs als Angebot der Jugendarbeit nach §11 SGBVIII ist laut §8a der Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie vom 10.06.2021 gestattet. Hier findet ihr unser Muster-Hygienekonzept sowie die Empfehlungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII. Zusätzlich haben wir für euch auch noch einen Mustertext für die für euch zuständigen Ordnungsämter bzw. Ortspolizeibehörden. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch!

Aktualisiert 20.05.2021:

Erste Jugendclubs dürfen wieder ihre Außenbereiche öffnen!
Als Grundlage dient unser Musterhygienekonzept, das ihr hier downloaden könnt.
Damit wird es zumindest möglich bei schönem Wetter vorm JUZ zusammen zu sitzen.
Wenn ihr das auch erreichen möchtet, passt einfach das Musterdokument für euer JUZ an und reicht es beim zuständigen Ordnungsamt ein. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch! Wir beraten euch gerne!

Aktualisiert 27.10.2020:

Landesjugendamt und Landesjugendring empfehlen für die Öffnung von selbstverwalteten Jugendclubs und -zentren:

  • Es gelten weiterhin die grundsätzlichen Regeln bzgl. Abstand, Hygiene und Kontaktpersonennachverfolgung
  • Im offenen Treff sind max. 10 Personen erlaubt
    (höhere Besucher:innenzahlen sind mit einem entsprechenden Hygienekonzept und nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt möglich)
  • Eine Mund-Nase-Bedeckung ist nur zu tragen, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Freizeitmaßnahmen, Bildungsangebote, Veranstaltungen, etc. mit mehr als 20 Personen sind beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden

Hier findet ihr eine aktualisierte Version unseres Muster-Hygienekonzepts, als Vorlage für euer JUZ :

Wenn ihr Fragen zur Öffnung eures Jugendclubs habt, ruft uns gerne an unter 0681-635359 oder schreibt an zentrale@juz-united.de oder auf Instagram oder Facebook!

Aktualisiert 19.10.2020:

Seit 18.10. gelten im Saarland neue Verordnungen zum Infektionsschutz.

Durch die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. Oktober 2020 und die Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bei regionalen Infektionsgeschehen in den Landkreisen/ Regionalverband, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 18. Oktober 2020 haben sich auch für die selbstverwalteten Jugendclubs und Jugendzentren im Saarland Änderungen ergeben.

Bisher gibt es vom Landesjugendamt des Saarlandes noch keine Empfehlungen zur Umsetzung der Verordnungen für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Es ist daher in einigen Punkten noch unklar welche Regelungen für die Jugendzentren gelten. Zudem gibt es von den Kreisjugendämtern oder kommunalen Verwaltungen regional anders lautende Regelungen. Bis wir Empfehlungen auf Landesebene vorliegen haben, empfehlen wir:

Die bisher bestehenden grundlegenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen, sowie die Kontaktpersonennachverfolgung weiter durchzuführen.

Darüber hinaus sind nun folgende Punkte einzuhalten:

  • Die Maximalzahl an Besucher:innen ist auf 10 Personen begrenzt. (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 18. Oktober 2020, §2(2))
  • Es dürfen nur so viele Besucher:innen zugelassen werden, dass pro 5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes sind vier Besucher:innen unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig. (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 16. Oktober 2020, §4(1))
  • Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann. (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 18. Oktober 2020, §4)
  • Geplante Veranstaltungen und die betreffenden Hygienekonzepte sind weiterhin vom zuständigen Ordnungsamt zu genehmigen.

Sobald es neue klarere Informationen auf Landesebene gibt, lassen wir es euch wissen!
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bleibt gesund!

Aktualisiert 31.06.2020:
Seit 30.06. gelten neue Empfehlungen. Wir haben das Muster-Hygienekonzept angepasst.
Zentral ist: Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln dürfen max. 20 Personen in euer JUZ. Eine Quadratmeter-Regel gibt es nicht mehr!

Liebe JUZe!
Das Landesjugendamt hat Empfehlungen herausgegeben, unter welchen Bedingungen ihr wieder öffnen könnt.
Hier findet ihr Vorlagen für euer eigenes Hygienekonzept und weitere hilfreiche Musterdokumente für eine sichere Wiedereröffnung.
Bitte sprecht euer Konzept zur Wiedereröffnung mit euren Jugendpfleger*innen oder euren gewohnten Ansprechpartner*innen der Gemeinde ab!
Bei Rückfragen, meldet euch! Wir beraten euch gerne!

Musterdokumente:

Hygienempfehlungen des Landesjugendamts für Einrichtungen der Jugendarbeit

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