Aufgrund einer Verfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt. Hierzu zählt u.a. auch der Betrieb von Jugendzentren und Jugendtreffs. Diese Verfügung tritt für die Jugendhäuser am 18. März 2020 in Kraft und gilt nach unserem jetzigen Kenntnisstand voraussichtlich bis einschließlich 20. April 2020. Wir werden euch auf dem Laufenden halten.
Check Also
Jugend-Zukunfts-Werkstatt in Kleinblittersdorf
Am Samstag, 30. April 2022 findet ab 15.00 Uhr (bis ca. 19.00 Uhr) die erste …