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Gesetzesreform bedroht Ehrenamt!

Derzeit wird im Bundestag über die SGBVIII-Reform beraten. Viele Fachverbände und Organisationen haben diese Reform bereits kritisiert – nicht zuletzt, weil den Verbänden viel zu wenig Zeit gelassen wurde sich in den Prozess kritisch einzubringen.

Für selbstverwaltete Einrichtungen dürften sich durch die geplante Gesetzesänderung u.a. durch den neuen §48b Schwierigkeiten ergeben. Dieser sieht zur Stärkung des Jugendschutzes vor, Meldepflichten gegenüber dem zuständigen Jugendamt, die bisher z.B. für KiTas und stationäre Einrichtungen gelten, auch auf die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit zu übertragen – also auch auf die selbstverwalteten Jugendclubs, Jugendtreffs und Jugendzentren im Saarland. Das würde eine viel stärkere Kontrolle durch die Ämter, einen hohen bürokratischen Aufwand für die engagierten Jugendlichen und bei Zuwiderhandlung mögliche Bußgelder bedeuten.

Aus unserer Sicht geht der neue §48b komplett an der Realität der offenen selbstorganisierten Jugendarbeit vorbei und wird als neue massive Hemmschwelle ehrenamtlichen Engagements direkt zur Verhinderung jugendlicher Selbstorganisation beitragen. Wir versuchen deshalb derzeit auf allen verfügbaren Kanälen, die Reform in dieser Form aufzuhalten. Dazu haben wir die folgende Stellungnahme verfasst:

Stellungnahme juz-united

Eine Stellungnahme des Kooperationsverbundes Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Reform findet ihr hier.

 

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